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Informationen zu Berufsgruppen und der Therapieplatzsuche in Österreich und der Schweiz

Weiterführende Informationen für Österreich

Vergleich der Berufsgruppen

1. Psycholog:in

Psycholog:innen haben Psychologie studiert und mit einem Master oder Doktor abgeschlossen. Psycholog:innen in Österreich dürfen, genauso wie in Deutschland, ohne zusätzliche Ausbildung keine psychotherapeutischen Leistungen anbieten. Viele Psycholog:innen sind beratend oder beispielsweise in der Forschung tätig.

2. Psychologische/r Psychotherapeut:in

Der Beruf ist seit 1990 geschützt und allen Personen vorbehalten, die ein Psychologiestudium mit Magister oder Doktor abgeschlossen sowie im Anschluss eine mehrjährige Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolviert haben. In Österreich können in Einzelfällen jedoch auch andere Berufsgruppen (sog. Quellberufe) eine Ausbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin machen. Dazu zählen etwa Sozialarbeiter:innen, Krankenpfleger:innen oder Lehrer:innen.

3. Psychiater:innen

Psychiater:innen haben Medizin studiert und im Anschluss eine zusätzliche Facharztausbildung absolviert. Sie dürfen eine medikamentöse Behandlung vornehmen. Psychiater:innen mit der Fachkunde „Psychiatrie und psychotherapeutische Medizin“ dürfen zusätzlich auch Psychotherapie anbieten, da dies seit 2011 integraler Bestandteil der Ausbildung ist.

Suche nach einem Psychotherapieplatz in Österreich

Wer zahlt?

Wenn du eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchtest, ist es ratsam, dich zunächst mit deiner Krankenversicherung in Verbindung zu setzen, um Informationen über die Kostenübernahme und die Bedingungen zu erhalten.

Psychotherapie ist per se eine private Leistung

In Österreich muss Psychotherapie in der Regel selbst bezahlt werden. Pro Sitzung (50 Minuten) nehmen Psychotherapeut:innen ein Honorar von ca. 70-150 €. Einige Psychotherapeut:innen bieten einen Sozialtarif für Patient:innen mit geringem Einkommen an, Nachfragen lohnt sich.

Alternative 1: Psychotherapie mit Krankenkassenzuschuss

Bei einigen Psychotherapeut:innen gibt es die Möglichkeit, eine Teilfinanzierung durch die Krankenkasse zu bekommen (die Höhe variiert je nach Krankenkasse und Therapieform). Als Grundvoraussetzung muss eine ärztliche Verordnung zur Psychotherapie vorliegen.

Alternative 2: Psychotherapie auf Krankenschein und voller Kostenübernahme

Manche Psychotherapeut:innen haben vollfinanzierte Krankenkassenplätze, die vergeben werden können. Finanziert wird dabei meist das erste Therapiejahr (40 Stunden) mit Option auf Verlängerung (variiert nach Therapieform und Diagnose). Die Wartezeiten auf einen solchen vollfinanzierten Psychotherapieplatz sind jedoch oft lang.

Alternative 3: Ausbildungsinstitute

Günstigere Honorare werden in der Regel von Ausbildungskandidat:innen in Ausbildungsinstituten erhoben. Die geringe Erfahrung muss nicht zwingend ein Nachteil sein. Alle angehenden Psychotherapeut:innen werden regelmäßig in ihren Behandlungsverläufen supervidiert und unterstützt. Zudem ist die Motivation der jungen Kolleg:innen größtenteils sehr hoch.

Bei den folgenden zwei Institutionen kannst du dich nach Psychotherapieplätzen zu günstigeren Konditionen erkundigen:

Alternative 4: Beratungsstellen

In Sucht-, Familien- oder Frauen-/Männerberatungsstellen kann ein geringes Angebot an kostenlosen Psychotherapiesitzungen in Anspruch genommen werden. In der Regel sind das 10-15 Sitzungen, in Ausnahmefällen auch länger. 

Ablauf und Anlaufstellen für die Psychotherapeut:innen-Suche

Schritt 1: Therapeut:innen-Suche

Für die Psychotherapeut:innen-Suche kannst du dich an deinen Hausarzt oder Hausärztin wenden oder folgende Internetseiten zur Hilfe nutzen:

Tipp: Die VOEPP bietet eine kostenlose Erstberatung per Telefon an. Dort kannst du klären, ob dir Psychotherapie helfen kann und was die einzelnen Schritte sind, um an einen Psychotherapieplatz zu kommen. Mehr Informationen findest du hier: https://www.voepp.at/schnelle-hilfe

Schritt 2: Das Erstgespräch

Sobald du eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten mit freien Kapazitäten gefunden hast, werdet ihr in der Regel zunächst ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch dauert in der Regel 50 Minuten und dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen sowie bereits erste Fragen zu den Rahmenbedingungen der Therapie zu klären. Das können z.B. folgende Fragen sein:

  • Kann dir eine Psychotherapie bei deinen Symptomen/Beschwerden helfen?
  • Wie lange wird die Behandlung voraussichtlich dauern?
  • Wie hoch sind die Kosten pro Sitzung? Wie sieht das Bezahlmodell aus?
  • Können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden?

Schritt 3: Beginn

Wenn freie Kapazitäten da sind, alle Fragen geklärt sind und die Chemie stimmt, kann die Therapie beginnen. Je nach Therapieform kann der Ablauf und die Anzahl und Frequenz der Sitzungen ganz unterschiedlich sein.

Informationen Stand 05/2024

Quellen:

https://www.psyonline.at/contents/7437/ueberblick-kosten-der-psychotherapiehttps://www.psychotherapie-wlp.at/informationen/psychotherapie/ablauf/2-schritt-erstgespraech#:~:text=Im%20Erstgespräch%20können%20folgende%20Fragen,zu%20rechnen%20(grobe%20Einschätzung)%3F

https://www.psyonline.at/contents/1530/psychotherapeutin-psychiaterin-psychologin

https://www.moment.at/story/psychotherapie-oesterreich-alles-was-du-wissen-musst/#:~:text=Wer%20darf%20Psychotherapie%20in%20Österreich,bedingten%20Verhaltensstörungen%20und%20Leidenszuständen”%20definiert.

Weiterführende Informationen für die Schweiz

Vergleich der Berufsgruppen

1. Psycholog:innen

Wer sich als Psycholog:in bezeichnen darf, ist in der Schweiz seit 2013 im Psychologieberufsgesetz (PsyG) festgelegt. Die Berufsbezeichnung dürfen diejenigen tragen, die Psychologie studiert und mit einem Master (oder gleichwertigen Abschluss) abgeschlossen haben. 

2. Psychologische/r Psychotherapeut:in

Psychologische Psychotherapeut:innen haben Psychologie studiert und danach eine mehrjährige postgraduale Weiterbildung absolviert. Um als selbstständige/r Psychotherapeut:in psychische Erkrankungen behandeln und über die Grundversicherung abrechnen zu dürfen, muss zudem eine kantonale Praxisbewilligung vorliegen. 

3. Psychiater:in (Ärztliche Psychotherapeut:innen)

Psychiater:innen haben Medizin studiert und anschließend eine Facharztweiterbildung im Fach “Psychiatrie und Psychotherapie” oder “Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie” gemacht. Sie dürfen sowohl Psychotherapie anbieten, als auch Medikamente verschreiben.

4. Psychologische Berater:innen

Bezeichnungen wie „Berater:in“ oder „Psychologische/r Berater:in“ sind nicht geschützt. Ein psychologischer Berater oder eine psychologische Beraterin bietet Beratungen bei etwa sozialen Konflikten, zur Persönlichkeitsentwicklung oder Krisenbewältigung an. Psychotherapeutische Leistungen dürfen nicht angeboten werden. Zudem werden Beratungen von der Grundversicherung der Krankenkassen nicht übernommen.

Suche nach einem Psychotherapieplatz in der Schweiz 

Wer zahlt? 

In der Regel übernimmt in der Schweiz die Grundversicherung der Krankenkassen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie (abzüglich Franchise und Selbstbehalt). Voraussetzung ist, dass eine psychische Diagnose vorliegt und die psychotherapeutische Behandlung durch eine/n Psychotherapeut:in von einem Arzt oder einer Ärztin angeordnet wird (Nichtärztliche Psychotherapie über das Anordnungsmodell seit Juli 2022). Es gibt zudem verschiedene Zusatzversicherungen, die Psychotherapie finanzieren. Es lohnt sich, deine Krankenkasse nach den Finanzierungsoptionen zu fragen, bevor du eine Psychotherapie in Anspruch nehmen willst.

Ablauf und Anlaufstellen für die Psychotherapeut:innen-Suche

Schritt 1: Ärztliche Anordnung einholen

Dieser erste Schritt empfiehlt sich, wenn du die Kosten der Psychotherapie nicht als Selbstzahler:in übernehmen kannst oder willst. Für die Kostenübernahme durch die Grundversicherung benötigst du eine ärztliche Anordnung zur Psychotherapie. Ein Arzt oder eine Ärztin muss somit feststellen, dass du an einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung leidest. Eine solche Anordnung dürfen Allgemeinmediziner:innen, Psychiater:innen oder Fachärzte/Fachärztinnen für Psychosomatik ausstellen.

Schritt 2: Therapeut:innen-Suche

Folgende Internetseiten eignen sich für die Therapeut:innen-Suche:

Schritt 3: Das Erstgespräch

Sobald du eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten mit freien Kapazitäten gefunden hast, werdet ihr in der Regel zunächst ein Erstgespräch vereinbaren. Das Erstgespräch dient dazu, sich gegenseitig kennenzulernen sowie bereits erste Fragen zu den Rahmenbedingungen der Therapie zu klären. Das können z.B. folgende Fragen sein:

  • Kann dir eine Psychotherapie bei deinen Symptomen/Beschwerden helfen?
  • Wie lange wird die Behandlung voraussichtlich dauern?
  • Welche Therapiemethode eignet sich?
  • Können die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden?

Schritt 4: Beantragung & Beginn

Wenn freie Kapazitäten da sind, alle Fragen geklärt sind und die Chemie stimmt, kann die Therapie beginnen. Je nach Therapieform kann der Ablauf und die Anzahl und Frequenz der Sitzungen ganz unterschiedlich sein. In der Regel werden zunächst 2 x 15 Sitzungen beantragt, danach muss der/die behandelnde Psychotherapeut:in einen Kostenübernahmeantrag an die Krankenkasse stellen. Bei ärztlichen Psychotherapeut:innen werden zunächst bis zu 40 Sitzungen pro Jahr übernommen, bevor weitere Sitzungen beantragt werden müssen. Hier fällt die ärztliche Anordnungspflicht weg.

Informationen Stand 05/2024

Quellen:

https://asp-online.ch/wsp/de/berufspolitik-und-berufsentwicklung/der-psychotherapieberuf

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-leistungen-tarife/Nicht-aerztliche-Leistungen/neuregelung-der-psychologischen-psychotherapie-ab-1-juli-2022.html

https://www.versicherung-schweiz.ch/ratgeber/kosten-und-leistungen-psychotherapie

https://www.comparis.ch/gesundheit/psychotherapie/kosten-psychotherapie/neuregelung-2022

https://www.atupri.ch/de/gesund-leben/wissen/psyche/psychotherapie

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